⚖ Cautela

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Cautela

Anbieter: RADURIS Kft., Tapolcai út 47, H-8360 Keszthely, Ungarn · Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Christoph Hermesmeier · EU-VAT-ID: HU23981241 · Handelsregisternummer: 20-09-079016 · raduris-it@hermyon.ai · +36 (1) 445 1995


§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Cautela (nachfolgend „Software") zwischen der RADURIS Kft. (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden.

(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt. Der Kunde sichert mit der Bestellung zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als über das Internet zugängliche Anwendung (Software as a Service) zur Nutzung bereit. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation beim Kunden erfolgt nicht.

(2) Die Software unterstützt den Kunden dabei, seinen Bestand an KI-Systemen zu erfassen, ihn nach den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) in der jeweils geltenden Fassung einzuordnen, daraus Dokumente zu erzeugen und Mitarbeiterschulungen durchzuführen und zu belegen.

(3) Der Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in § 3. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, Funktionen zu ergänzen und zu verändern, solange der vertraglich geschuldete Nutzen nicht wesentlich eingeschränkt wird. Über wesentliche Änderungen informiert er den Kunden in Textform.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

  1. Erfassung des KI-Bestands. Ein dialoggeführtes Erfassungsgespräch, aus dem ein strukturiertes Verzeichnis der eingesetzten KI-Systeme entsteht. Für die Gesprächsführung und die Strukturierung der Angaben setzt der Anbieter ein Sprachmodell ein (§ 6 Abs. 3).
  2. Einordnung nach Risikoklassen. Die Einordnung erfolgt deterministisch anhand eines versionierten Regelwerks mit Fundstellen zum Amtsblatt der Europäischen Union. Ein Sprachmodell trifft diese Einordnung nicht.
  3. Dokumente. Erzeugung eines KI-Verzeichnisses und einer KI-Richtlinie aus den erfassten Angaben, jeweils zum Abruf als Datei.
  4. Kennzeichnung nach Artikel 50. Für die Systeme, für die das Regelwerk eine Transparenzpflicht ermittelt, benennt die Software die daraus folgenden Maßnahmen, stellt Formulierungsvorschläge zur Übernahme bereit und führt ein Protokoll darüber, welche Maßnahme der Kunde wann und wo umgesetzt hat. Die Umsetzung selbst obliegt dem Kunden; der Anbieter prüft die Angaben des Kunden nicht nach (§ 6).
  5. Mitarbeiterschulung. Bereitstellung von Schulungsinhalten und eines Wissenstests über personalisierte Einladungslinks, ohne dass die geschulten Personen ein Benutzerkonto anlegen müssen.
  6. Kompetenznachweis und Schulungsregister. Erzeugung eines Nachweises je bestandener Schulung und eines Registers über den Schulungsstand.
  7. Aktualisierung. Der Anbieter pflegt das Regelwerk und die Schulungsinhalte während der Vertragslaufzeit nach dem jeweils geltenden Stand der Verordnung (EU) 2024/1689. Ab dem zweiten Vertragsjahr umfasst die Schulung eine Auffrischung, die die zwischenzeitlichen Änderungen aufgreift.
  8. Begleitung während der Vertragslaufzeit. Der Anbieter steht dem Kunden für Fragen zum Einsatz von KI in dessen Betrieb zur Verfügung, ohne Begrenzung der Zahl der Anfragen und ohne gesonderte Vergütung. Das umfasst insbesondere die Unterstützung, wenn eine Behörde, ein Auftraggeber oder ein Versicherer Nachweise über die KI-Kompetenz oder den KI-Bestand verlangt, sowie Fragen zur Einordnung neu hinzukommender Systeme und zur Verwendung der erzeugten Unterlagen. Die Begleitung erfolgt per E-Mail und Telefon. Sie umfasst keine Rechtsberatung (§ 6).

§ 4 Vertragsschluss, Zugang

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden in Textform bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(2) Der Zugang zur Software erfolgt über ein Konto des Kunden. Die Anmeldung erfolgt passwortlos über einen an die hinterlegte E-Mail-Adresse versandten Einmal-Link.

(3) Der Kunde hat die Zugangsdaten und Einladungslinks vertraulich zu behandeln. Wer über einen gültigen Einladungslink verfügt, kann die zugehörige Schulung durchlaufen; der Kunde entscheidet, an wen er diese Links weitergibt.

(4) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht. Der Anbieter kann eine Bestellung innerhalb von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen ablehnen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.

§ 5 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens, die Nutzung zur Erbringung entgeltlicher Leistungen für Dritte sowie das automatisierte Auslesen der Anwendung, soweit dies nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung entspricht.

(3) An den erzeugten Dokumenten (KI-Verzeichnis, KI-Richtlinie, Kompetenznachweise, Register) erwirbt der Kunde das uneingeschränkte Nutzungsrecht. Er darf sie über das Vertragsende hinaus verwenden — sie sind der Zweck des Vertrags.

§ 6 ⚠ Keine Rechtsberatung, Grenzen der Leistung

(1) Die Software ersetzt keine Rechtsberatung. Sie ordnet Angaben des Kunden anhand eines Regelwerks ein und erzeugt daraus Dokumente. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt und wird nicht geschuldet. In Zweifelsfällen weist die Software auf den Beratungsbedarf hin.

(2) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten regulatorischen Erfolg. Insbesondere schuldet er nicht, dass eine Aufsichtsbehörde, ein Gericht oder ein Vertragspartner des Kunden die erzeugten Einordnungen und Dokumente teilt oder als ausreichend ansieht. Verantwortlich für die Einhaltung der KI-Verordnung bleibt der Kunde.

(3) Einsatz eines Sprachmodells. Für das Erfassungsgespräch (§ 3 Nr. 1) übermittelt der Anbieter die Eingaben des Kunden an einen Sprachmodell-Dienstleister. Der Kunde ist gehalten, dabei keine personenbezogenen Daten und keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einzugeben, die über die Bezeichnung der eingesetzten Systeme hinausgehen. Für die Schulung, die Risikoeinordnung und die Dokumenterzeugung wird kein Sprachmodell eingesetzt.

(4) Rechtsstand. Die Einordnungen beruhen auf dem im Regelwerk ausgewiesenen Rechtsstand. Ändert sich die Rechtslage, aktualisiert der Anbieter das Regelwerk nach angemessener Zeit; ein Anspruch auf Aktualisierung binnen einer bestimmten Frist besteht nicht.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Angaben zu den eingesetzten KI-Systemen vollständig und zutreffend sind. Die Qualität der Ergebnisse hängt unmittelbar davon ab.

(2) Der Kunde benennt eine ansprechbare Person und hält seine Kontaktdaten aktuell.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er in die Software einbringt, insbesondere für die Information seiner Beschäftigten über die Schulung und deren Dokumentation.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit, gemessen am Zugang zur Anwendung.

(2) Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführt und mindestens 24 Stunden vorher ankündigt, sowie Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

§ 9 Vergütung, Schulungsplätze, Steuern

(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Sie wird als Jahreslizenz je Unternehmen erhoben und richtet sich nach der Zahl der Schulungsplätze (Absatz 4). Es gilt folgende Staffel:

StufeSchulungsplätze je VertragsjahrErstes VertragsjahrAb dem zweiten Vertragsjahr
Kleinbis 10149 €119 €
Mittelbis 25299 €239 €
Großbis 50590 €470 €
ab 51 Plätzenach gesonderter Vereinbarung

(2) Der ermäßigte Preis nach Absatz 1 gilt ab dem zweiten Vertragsjahr dauerhaft, auch in allen weiteren Verlängerungsjahren. Wechselt der Kunde in eine andere Stufe, gilt der ermäßigte Preis der neuen Stufe. Er setzt ein ununterbrochenes Vertragsverhältnis voraus: Wird der Vertrag beendet und später erneut geschlossen, gilt wieder der Preis des ersten Vertragsjahres.

(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(4) Schulungsplatz ist jede natürliche Person, die im laufenden Vertragsjahr über die Software eine Schulung abschließt. Mehrere Anläufe derselben Person zählen als ein Platz. Personen, die eine Schulung beginnen, aber nicht abschließen, zählen nicht. Maßgeblich ist das Schulungsregister des Kunden.

(5) Überschreitung. Die gebuchte Stufe gilt für das laufende Vertragsjahr. Werden darin mehr Personen geschult, als in der gebuchten Stufe enthalten sind, bleibt dies für das laufende Vertragsjahr ohne Mehrvergütung; zur Verlängerung wechselt der Vertrag in die dann passende Stufe. Ein Zugang wird wegen einer Überschreitung nicht gesperrt.

(6) Bei erheblicher Überschreitung kann der Anbieter den Wechsel in die passende Stufe auch während des Vertragsjahres verlangen. Er kündigt dies mit einer Frist von einem Monat in Textform an; berechnet wird nur der Differenzbetrag zur bisherigen Stufe, anteilig für die verbleibende Laufzeit.

(7) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Anbieter hat seinen Sitz in Ungarn. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge, Art. 196 der Richtlinie 2006/112/EG). Der Kunde teilt dem Anbieter hierfür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und hält sie aktuell.

(8) Die Vergütung ist für das jeweilige Vertragsjahr im Voraus fällig. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 10 Laufzeit, Kündigung, Datenrückgabe

(1) Der Vertrag läuft ein Jahr ab Freischaltung des Zugangs. Der Kunde kann ihn jederzeit zum Ende der Laufzeit in Textform kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zum ermäßigten Preis nach § 9 Abs. 2.

(2) Der Anbieter weist den Kunden spätestens vier Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres in Textform auf die bevorstehende Verlängerung und den dann geltenden Preis hin.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für 30 Tage die Möglichkeit bereit, seine Dokumente und sein Schulungsregister herunterzuladen. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Bereits heruntergeladene Dokumente bleiben dem Kunden uneingeschränkt erhalten (§ 5 Abs. 3).

§ 11 Datenschutz

(1) Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten — insbesondere Namen von Beschäftigten, Schulungsstände, Testergebnisse und Kompetenznachweise —, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

(2) Für die Verarbeitung der Daten des Kunden zur Anbahnung und Durchführung des Vertrags sowie für die eigene Website ist der Anbieter Verantwortlicher; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Kein Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die §§ 355 ff. BGB gelten für Verbraucherverträge; der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 1 Abs. 2).

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 5.000 €.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(4) Keine Haftung besteht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat (§ 7 Abs. 1), oder dafür, dass eine Behörde oder ein Gericht die vom Kunden getroffenen Maßnahmen anders bewertet (§ 6 Abs. 2).

(5) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Änderung dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Paderborn, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.